Rechtliche Informationen.
Impressum
Angaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).
Betreiber: Dr. Kenan Katmer
Praxis Dr. Katmer · Portal e-hausarzt.de
Bruchspitze 23, 44803 Bochum, Deutschland
Telefon: 0234 357374
E-Mail: hausarzt@praxis-katmer.de
Fax: 0234 6029413
Ärztliche Anfragen richten sich an Dr. Kenan. Die Anschrift bezeichnet die Betreiberanschrift; das Portal bietet hierüber keine Vor-Ort-Termine an.
Ärztliche Angaben · Dr. Kenan Katmer
Gesetzliche Berufsbezeichnung: Arzt, verliehen in Deutschland.
Facharztbezeichnung: Facharzt für Allgemeinmedizin, verliehen in Deutschland.
Facharztanerkennung durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe.
Zuständige Kammer und berufsrechtliche Aufsicht: Ärztekammer Westfalen-Lippe, Gartenstraße 210–214, 48147 Münster.
Zuständige Kassenärztliche Vereinigung: Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL).
Berufsrechtliche Regelungen: Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe sowie die über die Ärztekammer zugänglichen berufsrechtlichen Gesetze.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE234370359
Bitte senden Sie keine Befunde, Versicherungskarten oder sonstigen Gesundheitsdaten per unverschlüsselter E-Mail. Nutzen Sie dafür die geschützten Funktionen des Portals.
Datenschutzhinweise – Entwurf
1. Zweck und Verantwortlichkeit
Das Portal dient der Aufnahme und Organisation von Anfragen an Dr. Kenan. Verantwortlicher für den Portalbetrieb ist der oben genannte Betreiber, erreichbar unter der im Impressum angegebenen Anschrift und Telefonnummer. Kontaktperson für Datenschutzanliegen: Dr. Kenan Katmer, Bruchspitze 23, 44803 Bochum, Telefon 0234 357374, E-Mail hausarzt@praxis-katmer.de. Ein gegebenenfalls bestellter Datenschutzbeauftragter und dessen Kontaktdaten müssen ergänzt werden. Die Verantwortlichkeiten für Praxisorganisation, Behandlung und technische Dienstleister müssen anhand der tatsächlichen Verträge abschließend festgelegt werden.
2. Verarbeitete Daten
Erfasst werden Kontozuordnung, Personal- und Kontaktdaten, Versicherungsangaben einschließlich Kartenablauf sowie freiwillig hochgeladene Vorder- und Rückseiten der Versicherungskarte und ein freiwilliges persönliches Foto, Anamnese, Terminwünsche, Einwilligungsnachweis und Gesprächsrückmeldungen einschließlich einer vom Patienten angegebenen Begründung für einen Gesprächsausfall. Für den Praxisbetrieb können Kontingent- und organisatorische Buchungsnachweise anfallen. Bei gespeicherten Nutzungsgebührenvorgängen werden außerdem der vereinbarte Tarif, Umsatzsteuersatz, tatsächlicher Gesprächszeitpunkt, ärztliche Honorarbasis, Abrechnungsreferenz sowie Bestätigungs-, Prüf- und Korrekturbuchungen verarbeitet. Historische Nachweise bleiben auch nach einem Modellwechsel nach den geltenden Aufbewahrungsregeln gespeichert. Patienten melden sich mit ihrer eigenen E-Mail-Adresse und ihrem Passwort an. Passwörter werden gehasht gespeichert; Sitzungen sind zeitlich begrenzt. Eine gegebenenfalls zusätzlich verwendete ChatGPT-Anmeldung ersetzt das persönliche Portal-Konto nicht.
3. Sichtbarkeit
Im Warteraum sieht der zuständige Praxisarzt (Dr. Kenan) zunächst Ihre Initialen, Ihren Versicherungsstatus und Ihre Angaben zum Anliegen. Vollständige Personal-, Kontakt- und Versicherungsdaten werden nach Übernahme für den zuständigen Praxisarzt freigegeben. Die Angaben vor Übernahme sind pseudonymisiert, nicht anonym; auch die Anamnese kann Rückschlüsse auf Personen ermöglichen. Die Freigabe nach Übernahme gilt auch für hochgeladene Versicherungskarten. Dokumente werden über geschützte Download-Endpunkte ausgeliefert; Eigentümer und berechtigte Verwaltung können sie im Portal entfernen. Bitte tragen Sie keine Namen oder Kontaktdaten in die frei lesbare Anamnese ein. Berechtigte Verwaltungszugriffe dienen der Zugangsprüfung, technischen Betreuung und Ausfallprüfung. Zugriffe und Änderungen werden nach Maßgabe des Betriebskonzepts protokolliert.
Früher angelegte Konten, ärztliche Nachweise, Fallzuordnungen und Buchungsnachweise werden durch einen Wechsel der Betriebsart nicht gelöscht. Für diese Vorgänge gelten weiterhin die jeweils erforderlichen Berechtigungen, Rechtsgrundlagen und noch festzulegenden Aufbewahrungsfristen. Eine frühere Einwilligung wird durch einen Wechsel der Betriebsart nicht rückwirkend erweitert.
4. Rechtsgrundlagen und Einwilligung
Für die ausdrückliche Freigabe von Gesundheitsdaten im Anfrageprozess ist eine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. a und Art. 9 Abs. 2 Buchst. a DSGVO vorgesehen. Für notwendige Vertragsabwicklung, Behandlung, Aufbewahrung und Sicherheit können je nach endgültiger Rollenverteilung andere Rechtsgrundlagen einschlägig sein. Der bei der Anfrage bestätigte Einwilligungstext und sein Zeitpunkt werden gespeichert. Eine organisatorische E-Mail-Benachrichtigung ist separat und freiwillig auswählbar. Ihre Verweigerung verhindert keine Anfrage; die Informationen bleiben im Portal verfügbar.
5. Widerruf, Auskunft und Löschung
Eine noch nicht übernommene Anfrage kann im Portal zurückgezogen werden; damit wird die Freigabe für den Warteraum widerrufen. Nach Übernahme richten Sie Widerrufs- und Löschbegehren an die Portalverwaltung. Ein Widerruf wirkt für die Zukunft. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und bereits rechtmäßig erfolgte Verarbeitung bleiben unberührt. Betroffene können insbesondere Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und gegebenenfalls Datenübertragbarkeit verlangen und sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren, insbesondere bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen.
6. Dienstleister und Aufbewahrung
Die Website wird über ChatGPT Sites mit Cloudflare-Worker-, D1-Datenhaltung und geschütztem R2-Dateispeicher betrieben. Die Patientenanmeldung verwendet eigene Portal-Zugangsdaten. Konkrete Auftragsverarbeiter, Speicherorte, mögliche Drittlandübermittlungen und Transfergarantien sowie Löschfristen je Datenkategorie müssen anhand der verbindlichen Verträge geprüft und hier vollständig ergänzt werden. Bei aktiviertem E-Mail-Versand werden organisatorische Hinweise über den Mailservice bei united-domains versendet. Patientenbenachrichtigungen enthalten einen Link zum Portal, keine medizinischen Angaben. Neue Registrierungen werden der Portalverwaltung per neutraler E-Mail gemeldet. Der übernehmende Arzt erhält einen Link zum zugeordneten Fall an seine Konto-E-Mail. Der Zugriff erfordert sein persönliches Arztkonto und die bestehende Fallzuordnung. Patientendaten werden nicht als E-Mail-Anhang versendet. Browser-Speicher wird nicht als Patientenakte verwendet.
Die Archivierung abgelaufener Anfragen im Warteraum ist keine Löschung der gespeicherten Daten. Die endgültigen Löschfristen für Konten, nicht behandelte Anfragen, Dokumente und Versandnachweise sind noch festzulegen.
7. Kommunikation
Organisatorische Nachrichten erscheinen im geschützten Portal. Eine Rückfrage zum Gespräch kann frühestens drei Stunden nach Fallübernahme bei der nächsten Verarbeitung fälliger Portalaufträge erstellt werden; dieses Zeitfenster ist unabhängig vom späteren Termin. Ein Versand exakt nach drei Stunden ist nicht zugesagt. Eine Antwort wird erst nach ausdrücklicher Bestätigung gespeichert. Ein externer Videolink kann im Portal bereitgestellt werden; das Portal stellt selbst keinen Videodienst bereit. Bei eingeschaltetem und verbundenem Mailservice können organisatorische E-Mails versendet werden. Patienten erhalten diese nur bei aktueller E-Mail-Einwilligung. Registrierungsmitteilungen gehen an die Portalverwaltung; der übernehmende Arzt erhält einen geschützten Falllink an die E-Mail-Adresse seines Arztkontos. Für den Fallzugriff sind Anmeldung und Berechtigung erforderlich. Die Annahme durch den Postausgangsserver bestätigt noch keine Zustellung. Bitte prüfen Sie deshalb auch Ihr Portal. Zeitversetzte E-Mail-Aufträge werden derzeit durch die Verwaltung verarbeitet; ein automatischer Hintergrundversand ist nicht aktiviert. Zusätzlich kann bei erteilter Einwilligung ein organisatorischer Entwurf im lokalen E-Mail-Programm geöffnet werden. Diagnosen, Anamnese, Versicherungsdaten und Patientendokumente werden nicht in diesen E-Mails versendet.
Nutzungsbedingungen – Entwurf
Das Portal richtet sich an volljährige Personen. Die Registrierung und eine Anfrage ersetzen keine ärztliche Untersuchung und begründen keinen Anspruch auf einen Termin, ein Rezept oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Schildern Sie Ihr Anliegen und fragen Sie einen Termin bei Dr. Kenan an. Die Praxis prüft Ihre Anfrage und bestätigt gegebenenfalls einen Termin. Medizinische Entscheidungen trifft allein der behandelnde Arzt.
Privatpatienten akzeptieren vor der Buchung den im Anfrageformular angezeigten Behandlungsvertrag einschließlich des Hinweises auf eine mögliche privatärztliche Rechnung. Die Bestätigung mit Vertragstext und Zeitpunkt wird zur Anfrage gespeichert. Konkrete Leistungen, der behandelnde Arzt und etwaige Kosteninformationen sind vor der Behandlung zu klären; aus der Versicherungsart folgt keine automatische Kostenübernahme. Ärztliche Behandlungskosten sind von einem etwaigen Portalentgelt des Arztes getrennt.
Bitte machen Sie richtige und vollständige Angaben. Bei Notfällen ist 112 zu wählen. Das Portal wird nicht durchgehend medizinisch überwacht. Das Portal stellt selbst keine Rezepte oder AU aus und zieht derzeit kein Geld ein.
Bei erstmaliger AU per Videosprechstunde unterscheidet die G-BA-Richtlinie bislang unbekannte Versicherte (bis zu drei Kalendertage) von persönlich bekannten Versicherten (bis zu sieben Kalendertage). Das Portal beschränkt den gewünschten Zeitraum auf bis zu drei Tage. Für AU-Anfragen werden ausschließlich Erstbescheinigungen und keine Folgebescheinigungen vorgesehen. Für PKV gilt als Portalregel ein Zeitraum von höchstens drei zusammenhängenden Kalendertagen, eine ausnahmsweise ärztlich geprüfte Rückdatierung bis zu drei Tage vor dem tatsächlichen Arztkontakt und vor einer erneuten Anfrage mindestens ein voller Kalendertag ohne AU. Diese Unterbrechung ist keine Garantie für eine neue Erstbescheinigung. Das Portal prüft keine außerhalb ausgestellten AU-Bescheinigungen. Ein Fragebogen allein genügt nicht. Ob Video medizinisch geeignet ist und ob eine AU ausgestellt werden kann, entscheidet der Arzt.
Praxisorganisation und Kontingente
Neue externe Arztregistrierungen sind im Einzelpraxisbetrieb geschlossen. Die Verwaltung bestimmt den zuständigen Praxisarzt.
Praxisbetrieb ohne Portalentgelt
Im Einzelpraxisbetrieb wird dem Praxisarzt kein Portalentgelt für Fallübernahmen oder Onlinezeit berechnet. Eine mögliche ärztliche Rechnung für die Behandlung ist hiervon getrennt.
Die Kontingentverwaltung ist ausgeschaltet. Neue Übernahmen verbrauchen keine Kontingenteinheiten. Vorhandene Kontingente und frühere Buchungen bleiben erhalten.
Die tägliche Übernahmegrenze gilt zusätzlich und zählt aktive Übernahmen. Zurückgegebene Übernahmen geben den Tagesplatz wieder frei. Bei einer Rückgabe oder Ausfallmeldung wird nur eine tatsächlich ursprüngliche Kontingentbelastung einmal zurückgebucht. Eine zuvor kostenfreie Übernahme erzeugt kein zusätzliches Guthaben. Eine bereits gebuchte e-Hausarzt Nutzungsgebühr kann durch die Verwaltung nach dokumentierter Prüfung vollständig mit ihrem ursprünglichen Umsatzsteuerbetrag gegengebucht werden. Die erneute Aufnahme in den Warteraum richtet sich nach den geltenden Wartezeitregeln.
Bestätigt ein Patient nach einer Ausfallmeldung doch ein Gespräch, wird der Widerspruch der Verwaltung zur dokumentierten Prüfung vorgelegt. Daraus folgt weder eine automatische Nachbelastung noch die automatische Stornierung einer inzwischen erfolgten weiteren Übernahme.